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Teil 1: Grundregeln

1 Sicherheit

1.1 Hilfeleistung bei Gefahr

Ein Boot, ein Teilnehmer oder eine unterstützende Person muss jeder Person oder jedem Fahrzeug in Gefahr jede mögliche Hilfe leisten.

1.2 Rettungsequipment und persönliche Auftriebsmittel

Ein Boot muss für alle Personen an Bord geeignetes Rettungsequipment mitführen. Dazu gehört auch ein Rettungsmittel, das sofort einsatzbereit ist, sofern die Klassenregeln nichts anderes vorsehen.

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ein persönliches Auftriebsmittel zu tragen, das den jeweiligen Bedingungen angemessen ist.

2 Faires Segeln

Ein Boot und sein Eigner müssen nach den anerkannten Grundsätzen sportlichen Verhaltens und des Fair Play am Wettbewerb teilnehmen.

Ein Boot darf nach dieser Regel nur bestraft werden, wenn eindeutig feststeht, dass diese Grundsätze verletzt wurden. Die Strafe ist eine Disqualifikation, die nicht gestrichen werden darf.

3 Entscheidung zur Teilnahme an einer Wettfahrt

Die Verantwortung für die Entscheidung, ob ein Boot an einer Wettfahrt teilnimmt oder sie fortsetzt, liegt allein beim Boot selbst.

4 Anerkennung der Regeln

4.1 Zustimmung zur Anerkennung der Regeln

4.1 (a) Wer an einer Veranstaltung teilnimmt oder teilnehmen will, die nach diesen Regeln durchgeführt wird, erkennt als Teilnehmer oder Bootseigner die Regeln an.

4.1 (b) Eine unterstützende Person erkennt die Regeln an, indem sie Unterstützung leistet. Eltern oder Sorgeberechtigte erkennen die Regeln an, indem sie ihrem Kind erlauben, für eine Veranstaltung zu melden.

4.2 Bindung unterstützender Personen

Jeder Teilnehmer und Bootseigner stimmt auch im Namen seiner unterstützenden Personen zu, dass diese unterstützenden Personen an die Regeln gebunden sind.

4.3 Was die Anerkennung der Regeln bedeutet

Die Anerkennung der Regeln umfasst die Zustimmung,

  1. 4.3 (a) diesen Regeln zu unterliegen;
  2. 4.3 (b) Strafen und andere Maßnahmen, die nach den Regeln verhängt werden, vorbehaltlich der vorgesehenen Berufungs- und Überprüfungsverfahren als endgültige Entscheidung anzuerkennen;
  3. 4.3 (c) wegen einer solchen Entscheidung kein Gericht anzurufen, das nicht in den Regeln vorgesehen ist;
  4. 4.3 (d) sicherzustellen, dass unterstützende Personen die Regeln kennen.

4.4 Verantwortung der verantwortlichen Person

Die verantwortliche Person jedes Bootes muss sicherstellen, dass alle Teilnehmer in der Besatzung und der Bootseigner ihre Verantwortlichkeiten nach dieser Regel kennen.

4.5 Änderung durch nationale Vorschrift

Diese Regel kann durch eine Vorschrift des nationalen Verbandes des Veranstaltungsortes geändert werden.

5 Regeln, denen Veranstalter und Offizielle unterliegen

Der Veranstalter, ein Komitee und andere Wettfahrtoffizielle müssen bei der Durchführung und Beurteilung der Veranstaltung die Regeln einhalten.

6 World Sailing Regulations

6.1 Einhaltung bestimmter World Sailing Regulations

Jeder Teilnehmer, Bootseigner und jede unterstützende Person muss jene World Sailing Regulations einhalten, denen World Sailing den Status einer Regel zuerkannt hat.

Mit Stand 30. Juni 2024 sind das folgende World Sailing Regulations:

  • Advertising Code
  • Anti-Doping Code
  • Code of Ethics
  • Eligibility Code
  • Sailor Categorization Code

6.2 Anwendung von Teil 5

Die Regeln von Teil 5 gelten nicht, außer Proteste sind in jener Regulation zugelassen, gegen die ein Verstoß vorgeworfen wird.

Teil 2: Begegnung von Booten

Geltungsbereich von Teil 2

Die Regeln von Teil 2 gelten zwischen Booten, die im oder nahe beim Wettfahrtgebiet segeln und beabsichtigen, an einer Wettfahrt teilzunehmen, sich in einer Wettfahrt befinden oder befunden haben.

Ein Boot, das sich nicht in einer Wettfahrt befindet, darf für einen Verstoß gegen diese Regeln nicht bestraft werden. Ausnahmen gelten bei Regel 14, wenn der Vorfall zu Verletzung oder ernsthaftem Schaden geführt hat, sowie bei Regel 23.1.

Begegnet ein Boot, das nach diesen Regeln segelt, einem Fahrzeug, das dies nicht tut, muss es die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR) oder die amtlichen Wegerechtvorschriften einhalten.

Wenn die Ausschreibung es so festlegt, werden die Regeln von Teil 2 durch die Wegerechtvorschriften der KVR oder durch amtliche Wegerechtvorschriften ersetzt.

Abschnitt A: Wegerecht

Ein Boot hat Wegerecht gegenüber einem anderen Boot, wenn das andere Boot verpflichtet ist, sich von ihm freizuhalten. Regeln in den Abschnitten B, C und D können die Handlungen eines Wegerechtbootes jedoch einschränken.

10 Auf entgegengesetztem Schlag

Befinden sich Boote auf entgegengesetztem Schlag, muss sich ein Boot auf Backbordschlag von einem Boot auf Steuerbordschlag freihalten.

11 Auf gleichem Schlag, überlappt

Befinden sich Boote auf gleichem Schlag und sind überlappt, muss sich das Luvboot vom Leeboot freihalten.

12 Auf gleichem Schlag, nicht überlappt

Befinden sich Boote auf gleichem Schlag und sind nicht überlappt, muss sich das klar achteraus liegende Boot vom klar voraus liegenden Boot freihalten.

13 Während des Wendens

Nachdem ein Boot mit dem Bug durch den Wind gegangen ist, muss es sich von anderen Booten freihalten, bis es sich auf einem Amwindkurs befindet.

Während dieser Zeit gelten die Regeln 19, 11 und 12 nicht. Unterliegen zwei Boote gleichzeitig dieser Regel, muss sich das Boot freihalten, das sich an der Backbordseite des anderen befindet oder achteraus liegt.

Abschnitt B: Allgemeine Einschränkungen

14 Berührung vermeiden

Wenn vernünftigerweise möglich,

  1. 14 (a) muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden;
  2. 14 (b) darf ein Boot keine Berührung zwischen Booten verursachen;
  3. 14 (c) darf ein Boot keine Berührung zwischen einem Boot und einem Gegenstand verursachen, dem ausgewichen werden sollte.

Ein Boot mit Wegerecht oder ein Boot, das innerhalb des Raums oder Bahnmarken-Raums segelt, auf den es Anspruch hat, muss jedoch erst handeln, wenn klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält oder keinen Raum beziehungsweise Bahnmarken-Raum gibt.

15 Wegerecht erlangen

Erlangt ein Boot Wegerecht, muss es dem anderen Boot anfangs Raum zum Freihalten geben. Das gilt nicht, wenn es das Wegerecht durch Handlungen des anderen Bootes erlangt.

16 Den Kurs ändern

16.1 Kursänderung eines Wegerechtbootes

Ändert ein Boot mit Wegerecht den Kurs, muss es dem anderen Boot Raum zum Freihalten geben.

16.2 Steuerbordboot auf der Kreuz nach Luv

Zusätzlich darf ein Boot auf Steuerbordschlag auf einer Kreuz nach Luv nicht abfallen, wenn sich ein Boot auf Backbordschlag dadurch freihält, dass es in Lee passiert, und dieses Backbordboot infolgedessen sofort den Kurs ändern müsste, um sich weiter freizuhalten.

17 Auf gleichem Schlag; richtiger Kurs

Wird ein klar achteraus liegendes Boot innerhalb von zwei seiner Rumpflängen in Lee eines Bootes auf gleichem Schlag überlappend, darf es nicht höher als seinen richtigen Kurs segeln.

Das gilt, solange beide Boote auf gleichem Schlag bleiben, die Überlappung besteht und sie innerhalb dieses Abstands bleiben. Ausgenommen ist der Fall, dass das Boot dadurch unverzüglich achteraus des anderen Bootes segelt.


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