Geltungsbereich von Teil 2
Die Regeln von Teil 2 gelten zwischen Booten, die im oder nahe beim
Wettfahrtgebiet segeln und beabsichtigen, an einer Wettfahrt teilzunehmen,
sich in einer Wettfahrt befinden oder befunden haben.
Ein Boot, das sich nicht in einer Wettfahrt befindet, darf für einen Verstoß
gegen diese Regeln nicht bestraft werden. Ausnahmen gelten bei Regel 14,
wenn der Vorfall zu Verletzung oder ernsthaftem Schaden geführt hat,
sowie bei Regel 23.1.
Begegnet ein Boot, das nach diesen Regeln segelt, einem Fahrzeug, das dies
nicht tut, muss es die Internationalen Regeln zur Verhütung von
Zusammenstößen auf See (KVR) oder die amtlichen Wegerechtvorschriften
einhalten.
Wenn die Ausschreibung es so festlegt, werden die Regeln von Teil 2 durch
die Wegerechtvorschriften der KVR oder durch amtliche Wegerechtvorschriften
ersetzt.
Abschnitt A: Wegerecht
Ein Boot hat Wegerecht gegenüber einem anderen Boot, wenn das andere Boot
verpflichtet ist, sich von ihm freizuhalten. Regeln in den Abschnitten B, C
und D können die Handlungen eines Wegerechtbootes jedoch einschränken.
10 Auf entgegengesetztem Schlag
Befinden sich Boote auf entgegengesetztem Schlag, muss sich ein Boot auf
Backbordschlag von einem Boot auf Steuerbordschlag freihalten.
11 Auf gleichem Schlag, überlappt
Befinden sich Boote auf gleichem Schlag und sind überlappt, muss sich das
Luvboot vom Leeboot freihalten.
12 Auf gleichem Schlag, nicht überlappt
Befinden sich Boote auf gleichem Schlag und sind nicht überlappt, muss sich
das klar achteraus liegende Boot vom klar voraus liegenden Boot freihalten.
13 Während des Wendens
Nachdem ein Boot mit dem Bug durch den Wind gegangen ist, muss es sich von
anderen Booten freihalten, bis es sich auf einem Amwindkurs befindet.
Während dieser Zeit gelten die Regeln 19, 11 und 12 nicht. Unterliegen zwei
Boote gleichzeitig dieser Regel, muss sich das Boot freihalten, das sich an
der Backbordseite des anderen befindet oder achteraus liegt.
Abschnitt B: Allgemeine Einschränkungen
14 Berührung vermeiden
Wenn vernünftigerweise möglich,
-
14 (a) muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen
Boot vermeiden;
-
14 (b) darf ein Boot keine Berührung zwischen Booten
verursachen;
-
14 (c) darf ein Boot keine Berührung zwischen einem Boot
und einem Gegenstand verursachen, dem ausgewichen werden sollte.
Ein Boot mit Wegerecht oder ein Boot, das innerhalb des Raums oder
Bahnmarken-Raums segelt, auf den es Anspruch hat, muss jedoch erst handeln,
wenn klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält oder keinen Raum
beziehungsweise Bahnmarken-Raum gibt.
15 Wegerecht erlangen
Erlangt ein Boot Wegerecht, muss es dem anderen Boot anfangs Raum zum
Freihalten geben. Das gilt nicht, wenn es das Wegerecht durch Handlungen
des anderen Bootes erlangt.
16 Den Kurs ändern
16.1 Kursänderung eines Wegerechtbootes
Ändert ein Boot mit Wegerecht den Kurs, muss es dem anderen Boot Raum
zum Freihalten geben.
16.2 Steuerbordboot auf der Kreuz nach Luv
Zusätzlich darf ein Boot auf Steuerbordschlag auf einer Kreuz nach Luv
nicht abfallen, wenn sich ein Boot auf Backbordschlag dadurch freihält,
dass es in Lee passiert, und dieses Backbordboot infolgedessen sofort
den Kurs ändern müsste, um sich weiter freizuhalten.
17 Auf gleichem Schlag; richtiger Kurs
Wird ein klar achteraus liegendes Boot innerhalb von zwei seiner
Rumpflängen in Lee eines Bootes auf gleichem Schlag überlappend, darf es
nicht höher als seinen richtigen Kurs segeln.
Das gilt, solange beide Boote auf gleichem Schlag bleiben, die Überlappung
besteht und sie innerhalb dieses Abstands bleiben. Ausgenommen ist der Fall,
dass das Boot dadurch unverzüglich achteraus des anderen Bootes segelt.